In den nächsten Wochen beginnt für viele stolze Schulanfänger – und ihre nicht minder stolzen Eltern ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Vieles ändert sich nun. Die Kinder werden selbstständiger, gehen alleine zur Schule. Oder besuchen am Nachmittag ihre neuen Freunde mit dem Fahrrad. Dabei ergeben sich für Eltern viele Fragen. Etwa wann sie haften, wenn etwas passiert. Oder wie sie ihren Nachwuchs bestens vorbereiten und absichern.
Was passiert, wenn ein Kind einem anderen Schaden zufügt?
Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten als „nicht deliktfähig“. Sie können somit nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt dies bis zum 10. Lebensjahr. Auch die Eltern müssen dann nicht für die verursachten Schäden des Kindes aufkommen. Die
private Haftpflichtversicherung
der Eltern – die zu den wichtigsten privaten Versicherungen gehört – prüft im Schadenfall die Ansprüche eines Geschädigten und wehrt unberechtigt Ansprüche ab. Mittlerweile sind in hochwertigen Tarifen bereits deliktunfähige Kinder mitversichert – falls der Nachwuchs dem Nachbarn das Auto zerkratzt und man diesen nicht auf den Kosten sitzen lassen möchte. Die Tarife unterscheiden sich jedoch in der Höhe der jeweiligen Deckungssummen.
Viele Kinder fahren mit dem Rad zur Schule. Was, wenn das Rad geklaut wird?
Kinderfahrräder lassen sich – genau wie die Räder der Eltern – in eine bestehende
Hausratversicherung
aufnehmen. Diese greift auch bei Diebstählen außerhalb des eigenen Grundstücks – sofern das Fahrrad abgeschlossen war. Der Einschluss in die Hausratversicherung ist bereits gegen einen geringen Zusatzbetrag möglich, je nach Wert des Kinderrads. Es gibt auch spezielle Fahrradversicherungen, diese sind aber zumeist teurer und lohnen sich nicht bei Kinderrädern.
Was passiert bei einem Unfall – sei es auf dem Weg zur Schule oder in der Freizeit?
Auf dem Schulweg springt die gesetzliche Unfallversicherung für die finanziellen Folgen ein. Aber nicht bei einem Unfall in der Freizeit. Für finanzielle Folgen, beispielsweise wenn ein Kind durch einen Unfall beim Fußball spielen oder auf dem Weg zu einem Freund invalide wird, kommt ausschließlich eine
private Unfallversicherung
auf. Mit der Entschädigungssumme können Umbauten, Reha-Maßnahmen oder ähnliches bezahlt werden. Alternativ gibt es hierfür auch spezielle Kinderinvaliditätsversicherungen. Dort ist neben einer unfall- auch eine krankheitsbedingte Invalidität versichert. Dabei erfolgen die Zahlungen im Unterschied zur Unfallversicherung nicht als Einmalbetrag, sondern in Form einer monatlichen Rente und gegebenenfalls einer kleineren Kapitalsofortleistung.
Wie können Eltern ihre Kinder auf den Straßenverkehr vorbereiten?
Schon vor dem Schulstart sollten Eltern die sicherste Strecke zur Schule erkunden – und bereits von klein auf richtiges Verhalten im Straßenverkehr üben. Für den Schulweg gilt: Wählen Sie die sicherste, nicht die kürzeste Route. Eine ruhige Straße ohne Bürgersteig entlang zu gehen, kann beispielsweise risikoreicher sein, als eine stark befahrene Straße mit Bürgersteig. Muss eine größere Straße überquert werden, sollten die Kinder lieber einen kleinen Umweg in Kauf nehmen, um gut gesichert zu queren – etwa an einer Ampel oder einem Zebrastreifen.
Früh übt sich
Idealerweise laufen oder fahren (mit dem Rad) Sie den Schulweg bereits in den Sommerferien mehrere Male mit ihrem Kind ab. Besprechen Sie mögliche Gefahrenstellen und überlegen Sie gemeinsam, wie das Kind am besten reagiert.
Wer mit dem Fahrrad zur Schule fährt, braucht ein verkehrstüchtiges Rad inklusive funktionstüchtiger Beleuchtung, Reflektoren und einen Helm. In der dunklen Jahreszeit erhöht zudem eine helle oder reflektierende Kleidung die Sichtbarkeit junger Verkehrsteilnehmer.