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Elternzeit richtig planen

Die Kapazitäten gleichmäßig auf Familie und Arbeit zu verteilen, ist eine große Herausforderung – nicht selten kommt eins der beiden zu kurz. Daher entscheiden sich viele Mütter und Väter für die Elternzeit. Ein Elternpart reicht den Antrag für die besondere Auszeit beim Arbeitgeber ein und kann schließlich bis zu 36 Monate zu Hause bleiben. Doch sollte der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden. Das gilt auch, wenn sich unerwartet Änderungen ergeben, die auf die Verkürzung oder Verlängerung der Elternzeit zielen.

Elternzeit richtig planen
(GettyImages/Westend61)

Das Wichtigste in Kürze

  • Elternzeit ist eine zeitlich befristete, unbezahlte Freistellung von der regulären Arbeit.
  • Der Staat zahlt als Ersatzleistung das Elterngeld während der ersten 14 Monate, sofern sich beide Elternteile die Elternzeit aufteilen (sonst 12 Monate).
  • Spätestens sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet werden.
  • Es gibt einen Kündigungsschutz.
  • Das Verkürzen oder Verlängern der Elternzeit ist nach Absprache möglich – bei Verlängerung gilt eine andere Frist.

Wer kann in Elternzeit gehen?

Sowohl Mütter als auch Väter können nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit gehen. Das Recht dazu ist im BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) verankert. Der Arbeitgeber zahlt währenddessen kein Gehalt, stattdessen wird es in den ersten 12-14 Monaten durch das Elterngeld ersetzt.

Auch für Adoptiv- oder Pflegekinder gilt das Recht. Die einzige Bedingung ist, dass seitens des Elternteils ein Arbeitsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht vorliegt. Ansonsten besteht das Recht auf Elternzeit unabhängig von der Dauer und Art der Beschäftigung, also in all den folgenden Bereichen:

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • Tätigkeit im Home Office
  • Nebenbeschäftigung
  • Ausbildung
  • Studierendenjob

Gut zu wissen: Können Mütter oder Väter nicht selbst in Elternzeit gehen, ist auch die Beantragung durch die Großeltern möglich.

Gute Planung ist alles

Ein Antrag auf Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor deren Start schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Arbeitgeber gemeldet werden. Das ist relativ knapp und lässt dem Arbeitgeber wenig Flexibilität – daher empfiehlt es sich, trotz der Frist so früh wie möglich Bescheid zu geben, um ein gutes Arbeitsklima zu erhalten. Im Antrag muss der genaue Zeitraum stehen, für den die Elternzeit beantragt wird.

Die Dauer der Elternzeit pro Kind beläuft sich auf maximal 36 Monate, der Mutterschutz wird dabei auf die Elternzeit angerechnet.

Chef kann nur in bestimmten Fällen absagen

Die Elternzeit muss für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes gewährt werden. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann nur dann Widerspruch einlegen, wenn zwingende Gründe seitens des Betriebes vorliegen und die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Kindeslebensjahr genommen wird.

Regelungen während und nach der Elternzeit

Während der Elternzeit gibt es kein Gehalt von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, sondern lediglich die staatliche Sozialleistung für Eltern - das Elterngeld. Allerdings genießt der Elternteil, der die Auszeit nimmt, währenddessen einen Kündigungsschutz. Zudem muss anschließend die Rückkehr in die Firma gewährleistet sein – es darf jedoch ein anderer Job sein als zuvor, sofern dieser gleichwertig ist. Eine schlechtere Position ist unzulässig.

Fazit: Gut organisierte Elternzeit kann nur gelingen

Wer den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin rechtzeitig über die Elternzeit informiert, bekommt bei der Auszeit für die Kinder in der Regel keine Probleme. Kündigungsschutz und eine sichere Rückkehr in den Job sind gute Aussichten für die frisch gebackenen Eltern. Auch eine Verlängerung kann in der Regel problemlos erfolgen, sofern die Frist für den Antrag eingehalten wird.

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