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Datum
18.01.2021

E-Mobilität: Diese Fördermöglichkeiten gibt es

Um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 zu realisieren sowie den Absatz und damit die Nutzung von E-Autos in Deutschland insgesamt zu fördern, erhalten Verbraucher sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eine finanzielle Förderung von bis zu 9.000 Euro. Welche Prämien und Fördermöglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

E-Mobilität: Diese Fördermöglichkeiten gibt es
(GettyImages/PIKSEL)

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erfolgte die Erstzulassung Ihres Elektrofahrzeugs nach dem 3. Juni 2020 in Deutschland, haben Sie Anspruch auf eine Förderung von bis zu 9.000 Euro.
  • Auch gebrauchte Elektrofahrzeuge können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen staatlich gefördert werden.
  • Der Umweltbonus des BAFA ist mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar.

Warum lohnt sich die Förderung für E-Mobilität?

Der fortschreitende Klimawandel führt in der Automobilbranche dazu, dass immer mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge produziert werden. Ziel ist es, die CO2-Emissionen langfristig zu senken. Um einen Anreiz für Verbraucher zu schaffen und somit die Verbreitung von E-Autos sowie Hybridfahrzeugen auf Deutschlands Straßen zu fördern, bietet der Staat beim Kauf oder Leasing verschiedene Förderungen an.

Der Umstieg auf Elektrofahrzeuge lohnt sich vor allem in finanzieller Hinsicht: Mit bis zu 9.000 Euro fördert der Staat den Kauf eines Elektroautos. Zusätzliche Vorteile wie gesonderte Parkplätze für E-Autos mit Lademöglichkeiten, verringerte Parkgebühren oder kostenlose Aufladung beim Arbeitgeber schaffen nicht nur einen weiteren Anreiz, sondern senken indirekt die Betriebskosten des E-Autos.

Welche Optionen der Förderung gibt es?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Kauf sowie das Leasing von elektrobetriebenen Kraftfahrzeugen mit dem sogenannten Umweltbonus. Im Sommer 2020 wurde der staatliche Anteil des Umweltbonus sogar verdoppelt (Innovationsprämie). Diese Prämie können Sie bis zum 31. Dezember 2025 beim BAFA beantragen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert ebenfalls E-Mobilität. Zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) hat das BMVI das sogenannte Elektromobilitätsgesetz (EmoG) auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz räumt für Besitzer von E-Autos weitere Privilegien wie beispielsweise gesonderte Stellplätze oder geringere Parkgebühren für Elektroautos ein.

Gut zu wissen: Das AVAS („Acoustic Vehicle Alerting System“) wird im Rahmen des Umweltbonus-Programm pauschal mit 100 Euro vom BAFA gefördert. Dieses System sorgt für ein künstliches Motorengeräusch und soll andere Verkehrsteilnehmer, aber vor allem Fußgänger auf das Elektroauto aufmerksam machen.

Umweltbonus und zusätzliche Innovationsprämie des BAFA

Der Umweltbonus des BAFA wurde im Juli 2020 um die sogenannte Innovationsprämie erweitert. Diese Prämie verdoppelt den staatlichen Anteil beim Kauf oder Leasing folgender Fahrzeugtypen:

  • Batterieelektroauto
  • Brennstoffzellenfahrzeug
  • Hybridelektrowagen

Die Voraussetzung für den Erhalt der Innovationsprämie ist vor allem daran geknüpft, zu welchem Zeitpunkt die Erstzulassung (bei Neuwagen) beziehungsweise die Zweitzulassung (bei Gebrauchtwagen) erfolgte.

Neuwagen

  • Erstzulassung nach dem 3. Juni 2020 (im Inland)
  • Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos des BAFA befinden
  • Mindesthaltedauer (siehe untenstehende Übersicht)

Gebrauchtwagen

  • Erstzulassung nach dem 4. November 2020 oder später (im EU-Raum) und Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 (im Inland)
  • Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos des BAFA befinden
  • Gebrauchtwagen darf maximal 12 Monate erstzugelassen sein und darf 15.000 Kilometer Laufleistung nicht überschreiten
  • Gebrauchtwagen hat bei Erstzulassung keinen BAFA Umweltbonus geltend gemacht
  • Mindesthaltedauer (siehe untenstehende Übersicht)

Tipp: Hier finden Sie eine Übersicht sämtlicher E-Auto Modelle verschiedener Automobilhersteller, bei denen Sie die staatliche Förderung in Form des Umweltbonus in Anspruch nehmen können.

Die Antragsfrist für die Innovationsprämie geht bis zum 31. Dezember 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie also die Möglichkeit, neben dem Umweltbonus eine zusätzliche staatliche Förderung beim Kauf eines entsprechenden Fahrzeugs zu erhalten. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Innovationsprämie erfüllen, diese beim Kauf jedoch noch nicht beantragt haben, können Sie diese auch rückwirkend noch beantragen.

Übersicht: Förderung für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge unter 40.000 Euro (Nettolistenpreis)

Art des Erwerbs Haltedauer Staatlicher Anteil Herstelleranteil
Kauf mind. 6 Monate 6.000 € 3.000 €
Leasing (6 bis 11 Monate) mind. 6 Monate 1.500 € 750 €
Leasing (12 bis 23 Monate) mind. 12 Monate 3.000 € 1.500 €
Leasing (über 23 Monate) mind. 24 Monate 6.000 € 3.000 €

Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge über 40.000 Euro (Nettolistenpreis)

Art des Erwerbs Haltedauer Staatlicher Anteil Herstelleranteil
Kauf mind. 6 Monate 5.000 € 2.500 €
Leasing (6 bis 11 Monate) mind. 6 Monate 1.250 € 625 €
Leasing (12 bis 23 Monate) mind. 12 Monate 2.500 € 1.250 €
Leasing (über 23 Monate) mind. 24 Monate 5.000 € 2.500 €

Übersicht: Förderung für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge unter 40.000 Euro (Nettolistenpreis)

Art des Erwerbs Haltedauer Staatlicher Anteil Herstelleranteil
Kauf mind. 6 Monate 4.500 € 2.250 €
Leasing (6 bis 11 Monate) mind. 6 Monate 1.125 € 562,50 €
Leasing (12 bis 23 Monate) mind. 12 Monate 2.250 € 1.125 €
Leasing (über 23 Monate) mind. 24 Monate 4.500 € 2.250 €

Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge über 40.000 Euro (Nettolistenpreis)

Art des Erwerbs Haltedauer Staatlicher Anteil Herstelleranteil
Kauf mind. 6 Monate 3.750 € 1.875 €
Leasing (6 bis 11 Monate) mind. 6 Monate 937,50 € 468,75 €
Leasing (12 bis 23 Monate) mind. 12 Monate 1.875 € 937,50 €
Leasing (über 23 Monate) mind. 24 Monate 3.750 € 1.875 €

Gut zu wissen: Beim vom BAFA definierten Preis handelt es sich um den niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung.

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