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Datum
21.05.2021

Das Plastikverbot und seine Folgen: Umweltschutz im Fokus

Ab Juli 2021 tritt EU-weit ein neues Gesetz in Kraft, das den Plastikkonsum und daraus resultierenden Abfall reduzieren soll. Das Verbot umfasst spezielle Einwegprodukte aus Materialien wie Plastik, Bioplastik und Styropor. Nicht nur in Bezug auf Einwegplastik sollte jedoch ein Umdenken stattfinden.

Das Plastikverbot und seine Folgen: Umweltschutz im Fokus
(GettyImages/David Malan)

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein neues Gesetz verbietet bestimmte Plastik- und Styroporprodukte in den EU-Ländern.
  • Betroffen sind zum Beispiel Trinkhalme und Einweggeschirr
  • Schädliche Auswirkungen auf die Umwelt sollen reduziert werden.
  • Alternativen aus Bienenwachs, flüssigen Holz und Bambus eignen sich für den besseren ökologischen Fußabdruck.

Das neue Gesetz im Überblick

Plastik ist breit etabliert, günstig und leicht verfügbar – die Kunststoff-Industrie boomt. Konsumgüter können durch Plastikprodukte einfach und zu geringen Preisen verpackt werden. Durch die Globalisierung landen Kunststoffverpackungen fast überall. Doch wird diese Entwicklung nicht erst jetzt zum Problem: Plastikpartikel in der Umwelt bedrohen Pflanzen, Tiere und letztlich auch die Gesundheit des Menschen.

Die Europäische Union handelt nun – zumindest hinsichtlich einmalig genutzter Verpackungen und Produkte aus Kunststoff. Ab dem 3. Juli 2021 soll die Herstellung bestimmter Einwegprodukte aus Plastik oder Styropor in EU-Ländern verboten sein.

Der Gesetzesbeschluss der EU stieß bereits auf Zustimmung des Bundestags und Bundesrats. Durch das Gesetz soll die Menge an Kunststoffprodukten verringert werden, die in der Umwelt landen und dort jahrzehntelang verbleiben, ohne abgebaut zu werden. Plastikteile in Flüssen, Seen und Meeren geraten in die Mägen von Fischen und Vögeln – und schaden damit letztlich auch dem Menschen. Das neue Gesetz soll dazu beitragen, die Folgen des zunehmenden, schädlichen Abfalls in unserer Gesellschaft zu verringern.

Was wird verboten?

Von dem Verbot betroffen sind unter anderem Einwegprodukte aus Plastik, Styropor und so genanntem "Bioplastik", darunter

  • Trinkhalme
  • Einweggeschirr und -besteck
  • Rührstäbe (zum Beispiel für Kakao und Kaffee)
  • Wattestäbchen
  • Einwegbehälter für den Speisentransport
  • To-Go-Becher
  • Stäbe für Luftballons

Diese Produkte dürfen ab Juli 2021 nicht mehr hergestellt werden. Was aber könnte den gesteigerten Materialbedarf decken, der mit dem neuen Gesetz entsteht?

Sinnvolle Alternativen zu Plastik

Recyclingfähige oder biologisch abbaubare Verpackungen stellen eine sinnvolle Alternative zu umweltschädlichen Einwegprodukten dar. Dafür kommen verschiedene Varianten in Frage.

Bei der Verpackung von Lebensmitteln setzen einige Hersteller und auch Privatpersonen schon seit Längerem auf Produkte aus Bienenwachs. Eine weitere Möglichkeit ist der Umstieg auf sogenanntes flüssiges Holz – eine Entwicklung des Fraunhofer-Instituts für Chemische Technologie. Es handelt sich um den Rohstoff Arboform, der aus Lignin besteht, das wiederum aus Holz gewonnen wird. Im Zusammenspiel mit Naturfasern wie Hanf ergibt sich eine umweltfreundliche Plastikalternative.

Produkte wie Zahnbürsten oder Wattestäbchen bestehen außerdem schon jetzt vermehrt aus Bambus. Dieser Stoff ist vollständig biologisch abbaubar und verbessert somit den ökologischen Fußabdruck eines jeden Verbrauchers. Und wer zukünftig nicht auf Trinkhalme verzichten möchte, kann zu Produkten aus Metall oder Glas greifen.

Verpackungsgesetz belohnt Händler, die nachhaltig denken
Wenn Hersteller auf nachhaltige und leicht zu recycelnde Verpackungen und Produkte setzen, werden sie bereits durch das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz belohnt. Je besser beispielsweise die Recyclingfähigkeit eines Produktes ausfällt, desto günstiger soll der Preis für den Hersteller sein.

Insgesamt nachhaltiger denken

Firmen und Privatpersonen sollten sich nicht nur nach Ersatzprodukten für die bald verbotenen Einweglösungen umsehen, sondern sich allgemein mehr Gedanken um ihren Plastikkonsum machen. Als Alternative zur sicheren Transportverpackung aus Styropor könnte etwa ein Produkt aus Stroh herhalten. Einige Firmen stellen bereits spezielle Dämmmatten aus diesem Material her.

Auch der Einkauf mit Plastiktüten ist nicht empfehlenswert, zumal diese bereits kostenpflichtig sind und ebenfalls künftig verboten werden sollen. Verbraucherinnen und Verbraucher können mit eigenen Stoffbeuteln oder gar in sogenannten "Unverpackt-Läden" einkaufen gehen. In diesen Geschäften wird die Ware direkt in Gefäße gefüllt, welche die Käuferin oder der Käufer von Zuhause mitbringt. Dadurch entsteht beim Einkauf überhaupt kein Müll mehr – und auch kein Verpackungsmüll durch die Ware selbst.

Fazit: Plastikverbot als Impuls für nachhaltiges Leben

Spätestens das Plastikverbot der Einwegprodukte sollte zum Nachdenken über das eigene Konsum- und Müllverhalten anregen. Materialien wie flüssiges Holz, Bambus oder Stroh haben sich bereits als clevere Alternativen zu Kunststoffen erwiesen. Weitere Innovationen werden sicher folgen, zumal Hersteller schon jetzt für nachhaltige Arbeitsweisen belohnt werden. Außerdem kann man mit kleinen Schritten – zum Beispiel dem persönlichen Plastikverzicht im alltäglichen Einkauf – bereits viel erreichen.

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