Haben Mieter und Eigentümer das Recht auf eine Ladestation für E-Autos?
Dank des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität sowie dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz können Wallboxen am Stellplatz aufgestellt werden.
Eine Verweigerung durch Vermieter ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei sehr hohen und unzumutbaren Kosten. Weitere Ausnahmen sind laut § 554 Abs. 1 BGB:
- Ist kein Stellplatz vorhanden oder ein Parkplatz nicht Teil des Mietvertrages, sind Vermieterinnen und Vermieter nicht zur Installation einer Ladestation verpflichtet.
- An denkmalgeschützten Objekten besteht kein Anspruch auf eine Wallbox für Elektroautos.
Wer trägt die Kosten für die Wallbox?
Die Installation einer Ladestation für E-Autos kann unter Umständen teuer werden. Für die Kosten der Anschaffung und Inbetriebnahme der Wallbox kommen der Mieter auf. Dafür darf dieser die Ladestation bei Auszug mitnehmen.
Eine fachliche Beratung, die Kenntnisse in Lastmanagementsystemen und der Erweiterung von Ladeeinrichtungen von E-Fahrzeugen besitzt, ist für die Installation einer Wallbox unverzichtbar. Die richtigen Beratungen sind neben lokalen Netzbetreibern auch Elektromobilitätsunternehmen, die auf Energiemanagement und Ladeinfrastruktur spezialisiert sind.
Die Vermittlung für eine kostenlose Erstberatung für Ladestationen für E-Autos an Wohn- und Mietobjekten ist vielerorts über den ADAC möglich.
Was müssen Mieter und Eigentümer bei der Installation einer Wallbox beachten?
Eine geeignete Wallbox im Handel kaufen, Fachpersonal beauftragen die Ladestation einzubauen und diese in Betrieb zu nehmen, fertig – so einfach ist es leider nicht, eine Ladestation an ihrem Stellplatz zu installieren.
E-Auto Ladestation im Mehrfamilienhaus
Als Mieterin und Mieter einer Wohnung von Wohnungsbaugesellschaften müssen Sie die Vermieterin und Vermieter informieren, dass Sie eine Ladestation am zugeteilten Stellplatz wünschen – sei es schriftlich, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Gerade wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnen, benötigen Sie eine Zustimmung. Je mehr Befürworter im Mehrfamilienhaus, desto geringer Ihre Kosten und umso eher handelt der Vermieter.
Bei mehreren Interessenten ist darauf zu achten, dass die Anschlussleistung ausreichend ist, um die Ladeinfrastruktur zu erweitern und das Lastmanagementsystem zuzuteilen. Holen Sie sich für die Erstellung eines Kostenvoranschlags sowie für die Umsetzung und Installation der Wallbox unbedingt Fachpersonal an die Seite.
Werden die Kosten für die Ladestation vom Vermieter übernommen, kann dieser eine Kaution verlangen und eine Mieterhöhung ansetzen. Zudem muss eine Genehmigung für die Lademöglichkeit beim zuständigen Netzbetreiber eingeholt werden, was meist das Fachpersonal übernimmt.
Für eine korrekte Abrechnung des Stroms im Mehrfamilienhaus sind je nach Nutzung und Gegebenheiten vor Ort verschiedene Optionen möglich, dazu gehören:
- eigener Wohnungszähler
- separater Stromzähler über Energieanbieter
- allgemeiner Stromzähler
Wichtig: Sofern mehrere die Ladestation gemeinsam nutzen, muss die Nutzung des Stroms nachvollziehbar sein. Nur so kann eine richtige Stromabrechnung für alle erfolgen.
E-Auto Ladestation in der Eigentumswohnung
Als Besitzer einer Eigentumswohnung mit Wohnungseigentümergemeinschaft oder beauftragten Hausverwaltung ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich.
Da die Mehrheit über den Einbau einer Ladestation für E-Autos entscheidet, sollten Sie vorab mögliche Ladelösungen, konkrete Kostenaufstellung, genaue Stromabrechnung und weitere Faktoren einholen und allen Eigentümern vorlegen.
Der Antrag für die Installation der Wallbox muss rechtzeitig bei der Hausverwaltung eingereicht werden, damit dieser auf die Tagesordnung für die Eigentümerversammlungen kommt.
E-Auto Ladestation für Mieter in Eigentumswohnungen
Sind Sie Mieterin oder Mieter einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit Eigentümergemeinschaft oder beauftragten Hausverwaltung, müssen Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Dieser muss den Antrag für den Einbau einer Ladestation bei der Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung stellen – die Mehrheit entscheidet.
Auch hier gilt: Je mehr Interessenten für die Ladestation, desto geringer die Kosten für jeden einzelnen. Denken Sie an eine detaillierte Auflistung über mögliche Lösungen für die Ladestationen und Stromabrechnung sowie an eine ausführliche Kostenaufstellung für Vermieterinnen und Vermieter.
Fazit: Richtige Vorgehensweise für Antrag auf Ladestationen für Elektroautos am eigenen Stellplatz
Als Mieter sowie Eigentümer haben Sie das Anrecht auf eine Ladestation für Ihr E-Auto an Ihrem Stellplatz. Allerdings gelten verschiedene Vorgehensweisen in Wohnanlagen mit mehreren Parteien. Wenn Sie jedoch gut informiert und vorbereitet den Antrag bei Vermietenden oder der zuständigen Hausverwaltung stellen, stehen die Chancen auf eine Wallbox vor der Haustür gut.