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Pferdekrankenversicherung

Pferdekrankenversicherung: Rundum-Schutz für ambulante und stationäre Behandlungen bei Ihrem Pferd

Das Wichtigste zur Pferdekrankenversicherung in Kürze:

  • Die Pferdekrankenversicherung deckt die Kosten für ambulante und stationäre Tierarztbehandlungen sowie für Operationen für Ihr Pferd ab.
  • Die Pferdekrankenversicherung übernimmt je nach vereinbartem Leistungsumfang bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten.
  • Bei einigen Tarifen der Krankenversicherungen gelten zudem jährliche Limits für die Kostenerstattung. Für Pferde mit einem hohen Alter kann sich der Erstattungssatz bei einer Krankenversicherung während der Vertragslaufzeit reduzieren, wie zum Beispiel auf 80% ab dem zwölften Lebensjahr.
  • In der Regel besteht die Möglichkeit, die Beiträge der Pferdekrankenversicherung durch Vereinbarung einer jährlichen Selbstbeteiligung zu senken.

Abdeckung sämtlicher Kosten: Das übernimmt die Pferdekrankenversicherung:

Eine Kolik, schmerzende Zähne oder eine entzündete Sehne am Bein – bei etlichen kleinen und großen Leiden Ihres Pferdes ist es erforderlich, den Tierarzt zu holen. Zur Sorge um die Gesundheit des geliebten Pferdes gesellen sich noch hohe Tierarztkosten und im schlimmsten Fall die Operationskosten für Ihr Pferd. Eine Pferdekrankenversicherung kommt für die erstattungsfähigen Aufwendungen aller notwendigen Behandlungen auf:

  • Die Leistungen der Pferdekrankenversicherung decken – abhängig vom gewählten Tarif – die Kosten beispielsweise bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Folglich sollte bei der Tarifauswahl der Pferdeversicherung darauf geachtet werden, ob die Leistungspflicht des Versicherers auf einen bestimmten GOT-Satz begrenzt ist. Bevorzugen Sie Anbieter, die mindestens den zweifachen, im Optimalfall sogar den vierfachen Satz versichern.
  • Dazu gehören in der Regel auch Labor- und Röntgenuntersuchungen des Pferdes, Unterbringungskosten in der Tierklinik, Medikamente, Verbandsmaterial und tierärztlich angeordnete Vorsorgemaßnahmen für Pferde.
  • Es können bei einigen Tarifen bestimmte jährliche Höchstsummen gelten, wie zum Beispiel eine Kostenbeteiligung von maximal 1.500 Euro für Operationen von Magen-Darm-Koliken.

Folgendes ist wichtig bei der Pferdekrankenversicherung:

Nicht nur alte Pferde erkranken und brauchen häufiger eine tierärztliche Behandlung. Schon bei einem jungen Fohlen besteht das Risiko, dass sich das Tier beispielsweise im Stall oder beim Spiel mit anderen Pferden auf der Koppel verletzt. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, das Pferd möglichst frühzeitig zu versichern. Viele Anbieter bieten eine Pferdekrankenversicherung für Fohlen bereits ab einem Alter von drei Monaten an.

Der Versicherungsschutz besteht auf Wunsch bis zum Lebensende Ihres Pferdes oder Ponys. Ergo das versicherte Pferd scheidet nicht automatisch altersbedingt und zu einem bestimmten Zeitpunkt aus. Der Vertrag erlischt jedoch bei Risikofortfall, wie zum Beispiel durch den Tod, den Verkauf oder die Abgabe des Pferdes.

Bitte beachten Sie, dass aktive Rennpferde, Galopper und Traber sowie Polosportpferde bei der Pferdekrankenversicherung ausgeschlossen sind.

Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Pferdekrankenversicherung achten:

Wenn Sie eine Krankenversicherung für Ihr Pferd abschließen, gibt es folgende Punkte bei der Pferdekrankenversicherung zu berücksichtigen:

  • Leistungsumfang bei der Pferde-OP-Versicherung:
    Insbesondere bei den Operationen summieren sich schnell die Operationskosten auf mehrere Tausend Euro. Kolik-Operationen kosten beispielsweise inklusive Nachbehandlungen bis zu 12.000 Euro. Daher ist die Abschließung einer Pferde-OP-Versicherung für Ihr Pferd empfehlenswert.
  • Erstattungssatz:
    Bei älteren Pferden ab zwölf Jahren kann sich der Erstattungssatz auf 80% reduzieren. Es besteht meist die Möglichkeit, den Erstattungssatz gegen eine höhere Prämie anzuheben.
  • Selbstbeteiligung bei der Krankenversicherung für Pferde:
    Bei vielen Pferdekrankenversicherungen haben Sie die Wahl, eine jährliche Selbstbeteiligung beispielsweise in Höhe von 250 oder 500 Euro zu vereinbaren. Durch eine höhere Selbstbeteiligung sinken die Beiträge Ihrer Pferdekrankenversicherung.
  • Notrufhotline:
    Im Ernstfall ist es hilfreich, schnelle Hilfe für das Pferd zu erhalten. Die Hotline verweist Sie an die nächste Klinik für Pferde oder vermittelt Ihnen einen geeigneten Tierarzt.
  • Wartezeit:
    Ein Sofortschutz besteht bei einer Pferdekrankenversicherung nicht. Es sind bestimmte Wartezeiten bei einer Pferdekrankenversicherung einzuhalten, zum Beispiel eine Woche wenn das Pferd Koliken hat, und drei bis sechs Monate für allgemeine Leistungen.

Sind Vorsorgebehandlungen wie eine Impfung bei der Pferdekrankenversicherung inbegriffen?

Viele Pferdekrankenversicherungen übernehmen die Kosten für Vorsorgemaßnahmen, zu denen auch Impfungen für Pferde zählen. In den meisten Verträgen der Pferdekrankenversicherung ist dafür ein Maximalbetrag pro Jahr beispielsweise von 100 Euro vereinbart.

Sie möchten mehr über Pferdekrankenversicherungen erfahren?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin. Unsere MLP Berater helfen Ihnen dabei, die richtige Pferdekrankenversicherung für Ihr Pferd auszuwählen. Wir unterstützen Sie beim Vergleich der Angebote und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Pferd oder Pony optimal und günstig versichern.

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