Das Thema Schwangerschaft und die Organisation für den kommenden Nachwuchs kann so manche Nerven kosten. Hier lesen Sie die wichtigsten Dinge, die Sie während Ihrer Schwangerschaft beachten sollten und wie Sie sich strukturiert und ohne Panik auf Ihr Baby freuen können – denn das steht im Vordergrund!
Herzlichen Glückwunsch- Sie sind schwanger! Wachsen Sie von Woche zu Woche in die Schwangerschaft hinein.
Als Erstes sollten Sie einen Termin bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt vereinbaren, um eine Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen. Die Einnahme von Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln besprechen Sie bei diesem Termin auch. Bei Ihrem Gynäkologen erhalten Sie auch Ihren Mutterpass, in dem alle bevorstehenden Untersuchungen notiert werden. So kann der Verlauf Ihrer Schwangerschaft von allen beteiligten Ärzten und Ihrer Hebamme nachvollzogen werden. Es wird empfohlen, den Mutterpass genau wie ein Ausweisdokument immer mit sich zu führen. Im Fall eines Notfalls wird man Sie so besser behandeln können.
Sie sorgen sich um Ihre zukünftigen Ausgaben? Es gibt unterschiedliche finanzielle Unterstützungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Beratungsstellen können für Sie Anträge bei der sogenannten „ Bundesstiftung Mutter und Kind “ stellen und Sie bestmöglich beraten.
Eine Leistung, die Ihre Krankenkasse übernimmt, ist die Arbeit einer Hebamme: Vor und noch nach der Geburt beantworten Ihnen Hebammen aufkommende Fragen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerade wenn Sie zum ersten Mal schwanger sind, kann eine Hebamme eine große Hilfe darstellen und Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie können auch alle Vorosrgeuntersuchungen von einer Hebamme durchführen lassen. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Unterschiede der gynäkologischen Betreuung oder der durch eine Hebamme und entscheiden Sie dann, welche Art der Betreuung Ihnen mehr zusagt.
Tipp: Viele werdende Mütter erkundigen sich nach einer Hebamme bereits in ihrer Frühschwangerschaft. Es gilt: Je früher Sie mit der Suche beginnen, desto besser! Bis auf Ultraschall-Untersuchungen können alle Vorsorgeuntersuchung von Ihrer ausgewählten Hebamme durchgeführt werden. Bei der Suche nach einer Hebamme werden Sie bei Schwangerschaftsberatungsstellen, Frauenärztinnen und Frauenärzten und Geburtskliniken mit ein wenig Geduld auf jeden Fall fündig.
Die Empfehlung lautet, das erste Schwangerschaftsdrittel abzuwarten und dann Ihren Arbeitgeber, den Ausbildungsbetrieb, die Universität oder die Schule über Ihre Schwangerschaft zu informieren.
Sie sind generell nicht verpflichtet, Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten über Ihre Schwangerschaft zu informieren! Allerdings bietet es Ihnen viele Vorteile:
Sie werden fortan vor eventuellen gesundheitlichen Gefährdungen geschützt. Während des sogenannten Mutterschutzes kann Ihnen nicht gekündigt werden und Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz muss gewährleistet sein. Die Regelung des Mutterschutzes ist im Mutterschutzgesetz verankert. Ebenfalls erhalten Sie ein Beschäftigungsverbot vor und nach Ihrer Geburt. Und auch Ihr Einkommen ist während dieses Verbotes gesichert.
Die Mitteilung über Ihre Schwangerschaft ist sinnvoll und muss Ihnen kein Kopfzerbrechen bereiten. Je früher Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber informieren, desto schneller greifen Schutzvorschriften. Festangestellte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von der Krankenkasse.
Info: Teilweise wird von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Nachweis über Ihre Schwangerschaft verlangt. Die Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft muss Vorgesetzten ausgehändigt werden, allerdings müssen diese für die Kosten aufkommen.
Grundsätzlich sollten Sie spätestens jetzt zum Wohle Ihres Kindes und auch für Ihre Gesundheit auf die folgenden Punkte achten:
Tipp: Sie können sich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit einem Bluttest auf Antikörper gegen Toxoplasmose testen lassen. So erfahren Sie, ob sie schon Antikörper gegen diesen Erreger besitzen oder ob sie akut an solch einer Infektion leiden. Generell empfiehlt es sich, während Ihrer Schwangerschaft, die Pläne über die Anschaffung einer Katze zu verschieben.
Sofern Sie die Geburt Ihres Kindes in einem Geburtshaus oder begleitend mit Ihrer Hebamme planen, sollten Sie sich frühzeitig um eine Anmeldung in einer Klinik kümmern. Oft bieten Geburtshäuser und Kliniken Informationsveranstaltungen an. Teilweise gibt es sogar Kreissaalbesichtigungen.
Tipp: Hebammen kennen sich in der Regel mit den verschiedenen Geburtsorten aus und können gemeinsam mit Ihnen eine erste Vorauswahl treffen.
Sofern Sie schnell wieder in Ihren Job zurückkehren wollen, sollten Sie sich schon in Ihrem zweiten Schwangerschaftsdrittel informieren, welche Optionen für die Betreuung Ihres Babys möglich sind. Zum Teil bieten Unternehmen interne Kinderbetreuungen an, eine Tagesmutter oder ein Tagesvater können ebenfalls eine Alternative sein. Ihr zuständiges Jugendamt hilft Ihnen bei der Suche und informiert, wann Sie sich am besten auf die Suche nach einem Krippenplatz machen sollten.
Die Beantragung des sogenannten Mutterschaftsgeldes empfiehlt sich frühestens eine Woche vor der Mutterschutzfrist. Sie wenden sich dafür an Ihre Krankenkasse, mit einer ärztlichen Bescheinigung des berechneten Geburtstermins. Sofern der Vater Ihres Kindes direkt nach der Geburt in die sogenannte Elternzeit gehen möchte, sollte spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin die Elternzeit beantragt werden.
Lehnen Sie sich jetzt zurück und genießen Sie den schönsten Teil der Schwangerschaft – das Einrichten des Kinderzimmers. Packen Sie in Ruhe Ihre Kliniktasche, um bei den ersten Wehen direkt vorbereitet zu sein.
Teilweise verlangen Krankenkassen eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes, diese können Sie auch nachreichen. Sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, fallen für die Versicherung Ihres Kindes keine Kosten an, da es dann familienversichert ist. Wer privat versichert ist, muss sein Kind ebenfalls privat versichern.
Eine Gesundheitsprüfung Ihres Nachwuchses entfällt allerdings. Informieren Sie sich am besten schon während Ihrer Schwangerschaft bei Ihrer Krankenkasse, um sich nach der Geburt voll und ganz auf die schönen Stunden mit Ihrem Nachwuchs konzentrieren zu können.
Info: Sie sind privat versichert und der Vater Ihres Kindes gesetzlich? Wenn Sie als privat Versicherte mehr als 60.750 € im Jahr verdienen, muss ihr Kind ebenfalls in Ihre private Versicherung aufgenommen werden. Sofern Ihr Jahreseinkommen unter diesem Betrag liegt, kann ihr Baby über ihren Partner kostenlos und gesetzlich mitversichert werden.
Zwischen all dem Organisationsstress gibt es zuerst einmal gute Nachrichten: Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern! Es spielt keine Rolle, ob Sie vor der Geburt ein Einkommen erhalten haben oder nicht, gleiches gilt auch für Selbstständige. Eine grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Elterngelds ist, dass ein Kind im gleichen Haushalt, wie seine Eltern leben muss. Der Wohnsitz muss sich außerdem innerhalb von Deutschland befinden.
Info für getrennte Paare: Sofern Sie sich gemeinsam um Ihr Kind kümmern, gilt die Regel, dass Ihr Nachwuchs zu mindestens einem Drittel der Zeit bei jedem Partner wohnen muss. Falls Ihr Kind bei einem Elternteil weniger als in dem vorgegebenen Zeitrahmen lebt, entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
Wenn Sie in den Mutterschutz gegangen sind, oder durch Ihre Schwangerschaft krank waren, wird diese Zeit erst einmal nicht zur Berechnung des Elterngeldes mit eingerechnet. Als Grundlage gilt das Einkommen, der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes.
Die Antragsstellung funktioniert einfach und online . Sofern die Beantragung in Ihrem Bundesland nicht über den digitalen Weg möglich ist, können Sie dieses Formular ausfüllen und postalisch an die entsprechende Behörde schicken. Vergessen Sie nicht, dass von beiden Elternteilen Unterschriften benötigt werden.
Kindergeld wird in der Regel von Familienkassen ausgezahlt, mehr Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit . Das Kindergeld soll zur Grundversorgung Ihres Kindes genutzt werden und wird von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes ausgezahlt. Mit Eintreten des 18. Geburtstages wird es weiterhin gezahlt, sofern eine Schul-oder Berufsausbildung vorliegt. Genau wie das Elterngeld, müssen Sie das Kindergeld beantragen, ansonsten wird es nicht ausgezahlt.
Tipp: Die Anträge für Elterngeld und Kindergeld sollten Sie am besten schon gegen Ende Ihrer Schwangerschaft vorbereiten. Dann fehlt nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde und Sie haben diese organisatorische Hürde abgeschlossen.
Nach der Geburt Ihres Kindes sollten Sie sich schnellstmöglich um die Geburtsurkunde kümmern. Diese wird vom Standsamt ausgestellt, teilweise informieren auch Geburtshäuser Ihr zuständiges Standesamt und melden Sie dort an. Mit Erhalt der Geburtsurkunde können Sie die Anträge auf Elterngeld und Kindergeld stellen.
Ab jetzt heißt es: Genießen Sie die Zeit mit Ihrem Neugeborenen!
Eine Schwangerschaft birgt viele Herausforderungen – sowohl körperlich als auch organisatorisch. Bei den anfallenden To-dos verliert man schnell den Überblick und gerät in Panik. Das muss jedoch nicht sein: Eine gut ausgearbeitete Checkliste, die an die einzelnen Phasen der Schwangerschaft angepasst ist, kann die Organisation erleichtern. So bleibt mehr Raum für das schönste einer Schwangerschaft – die Vorfreude auf das Neugeborene.