Als gesetzlich Krankenversicherter kennen Sie das Problem: Die Leistungen der Gesundheitsvorsorge werden regelmäßig weiter gekürzt und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird erhöht.
Als gesetzlich Krankenversicherter kennen Sie das Problem: Die Leistungen der Gesundheitsvorsorge werden regelmäßig weiter gekürzt und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird erhöht.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen seit Beginn 2015 ihren eigenen Zusatzbeitrag festlegen. Dieser Zusatzbeitrag wird maßgeblich von der Finanzlage der jeweiligen Kasse bestimmt. Als Arbeitnehmer müssen Sie ihn alleine zahlen. Er wird automatisch von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Informationen rund um die private Krankenversicherung finden Sie hier.
Wegen der Vielzahl an Krankenkassen rechnen Experten mit deutlichen Unterschieden in der Beitragshöhe. Ihr Vorteil als Versicherter: Der Wettbewerb unter den Kassen nimmt zu. Profitieren Sie von diesem Wettbewerb, um Versorgungslücken zu schließen. Indem Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln und die mögliche Ersparnis und/oder ein umfangreiches Bonusmodell für eine passgenaue Zusatzabsicherung nutzen.
Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Sie informieren, wenn sie ihren Zusatzbeitrag erhöht. Sie muss dazu mindestens einen Monat vor der ersten Fälligkeit in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinweisen. Damit haben Sie das Recht, in eine andere gesetzliche Kasse zu wechseln, ohne sich an die gesetzliche Frist halten zu müssen.
Ihr MLP Berater hilft Ihnen bei der Auswahl der für Sie idealen Krankenkasse.