Was ist die Basisrente / Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente gehört seit dem Jahr 2005 zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken (zum Beispiel für Ärzte oder Rechtsanwälte und Notare) zur ersten Säule der Altersvorsorge. Daher trägt sie auch die Bezeichnung Basisrente. Es handelt sich dabei meist um eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung. Seltener ist die Rürup-Rente als Fondssparplan erhältlich. Das Besondere an dieser Art der Vorsorge für die Rente: Die Beiträge sind ebenso wie die der gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich begünstigt.
Damit bauen Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem Versorgungswerk pflichtversichert sind, mit staatlicher Unterstützung eine Altersvorsorge für ihre Rente direkt ab Rentenbeginn auf. Gesetzlich Rentenversicherte nutzen die Basisrente / Rürup-Rente, um den Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen voll auszuschöpfen und eine Zusatzrente zu erwirtschaften.
Auch eine kombinierte Absicherung der Berufsunfähigkeit ist mit der Basisrente / Rürup-Rente möglich. Anders als z.B. bei der Riester-Rente, gelten die Steuervorteile auch für Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Wer kann die Basisrente / Rürup-Rente abschließen?
Ursprünglich war diese Rentenversicherung speziell für Selbstständige gedacht, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind noch einem Versorgungswerk angehören. Auch Angestellte profitieren unter gewissen Umständen von dieser Form der Altersvorsorge. Denn eine Basisrente / Rürup-Rente abschließen darf grundsätzlich jeder. Allerdings entfällt der steuerliche Vorteil, wenn Sie bereits hohe Beiträge zur gesetzlichen Rente oder für ein Versorgungswerk abführen. In diesem Fall kann eine
private Rentenversicherung
oder ein Riester-Vertrag die bessere Alternative für die Rente sein.
Für wen eignet sich die Basisrente / Rürup-Rente?
Ob die Basisrente / Rürup-Rente ein sinnvoller Baustein für Ihre Altersvorsorge in der Rente ist, hängt von Ihrer persönlichen Einstellung und dem Einkommen ab:
- Die gesetzliche Rente ist umlagefinanziert und muss immer mehr Rentner mit weniger Beitragszahlern finanzieren. Bei der Basisrente / Rürup-Rente setzen Sie auf eine kapitalgedeckte Versicherung. Für die Rente stehen Ihnen ab Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge plus die erwirtschafteten Erträge zur Verfügung.
- Sehr gut verdienende Selbstständige schöpfen mit der Basisrente / Rürup-Rente die Steuervorteile voll aus. 100 Prozent der Beiträge bis maximal 27.566 Euro jährlich (Stand 2024) setzen Sie steuermindernd als Sonderausgaben ab. Ehepaaren steht der doppelte Betrag zu.
- Die Basisrente / Rürup-Rente ist auch für gesetzlich Rentenversicherte interessant, um die Steuervorteile durch die Sonderausgaben voll auszunutzen.
- Als Jungunternehmer dagegen sollten Sie sich den Abschluss der Zusatzrente überlegen. Solange die Einnahmen noch stark schwanken, stecken Sie das Geld lieber in das Unternehmen. Auf die lange Bank schieben sollten Sie die Altersvorsorge für Ihre Rente aber auch nicht. Gehen Sie das Thema am besten an, sobald sich die Firma stabilisiert hat.
Steuerliche Besonderheiten der Basisrente / Rürup-Rente
Die Basisrente / Rürup-Rente wird auf der einen Seite steuerlich gefördert, auf der anderen Seite ist die spätere Auszahlung steuerpflichtig. Dabei erfolgt die Anrechnung sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase schrittweise.
Beim Ansparen der Rente gilt:
- Im Jahr 2024 werden 100 Prozent der Beiträge zur Basisrente / Rürup-Rente bis zum Höchstbeitrag steuermindernd berücksichtigt.
In der Auszahlungsphase gilt:
- Im Jahr 2024 sind 83 Prozent der Rente steuerpflichtig. Bei späterem Renteneintritt steigt der Besteuerungsanteil für Neurentner nun jährlich um 0,5% an, bis ab 2058 dann die gesamte Rente versteuert werden muss.
Wie entsteht der Steuervorteil bei der Basisrente / Rürup-Rente?
Während der Staat bei der
Riester-Rente
Zulagen gewährt, entsteht der Vorteil bei der Altersvorsorge durch die Basisrente / Rürup-Rente allein über die Steuer. Bis zu einer steuerlich festgelegten Höchstgrenze machen Rürup-Sparer die Beiträge als Altersvorsorgeausgaben steuermindernd geltend. Der Höchstbetrag der Basisrente / Rürup-Rente für das Jahr errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung und dem jeweiligen Beitragssatz.
- Die Rechnung lautet: BBG West Knappschaft x Beitragssatz.
- Für 2024 heißt das: 111.600 Euro x 24,7 Prozent ergibt einen Höchstbeitrag von 27.566 Euro, wovon 100 Prozent steuerlich anerkannt werden.
Die folgende Tabelle (Stand 2024) zeigt den Steuervorteil der Basisrente / Rürup-Rente für verschiedene Einkommenshöhen bei einem 40-jährigen selbstständigen Single, der weder gesetzlich noch über ein Versorgungswerk abgesichert ist.
Jahresbruttoeinkommen
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Beitrag Basisrente / Rürup-Rente monatlich
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Beitrag Basisrente / Rürup-Rente jährlich
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Steuervorteil monatlich
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Steuervorteil jährlich
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30.000 Euro
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250 Euro
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3.000 Euro
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70 Euro
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844 Euro
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50.000 Euro
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500 Euro
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6.000 Euro
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174 Euro
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2.090 Euro
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70.000 Euro
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1.000 Euro
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12.000 Euro
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415 Euro
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4.980 Euro
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120.000 Euro
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1.000 Euro
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12.000 Euro
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443 Euro
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5.316 Euro
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Bietet der Vertrag der Basisrente / Rürup-Rente Schutz für Hinterbliebene?
Die Basisrente / Rürup-Rente ist nicht beleihbar, es findet keine Kapitalauszahlung statt und der Vertrag ist nicht vererbbar. Ohne zusätzliche Vereinbarungen fallen die eingezahlten Beiträge für die Rente an den Versicherer der Basisrente / Rürup-Rente, wenn Sie während der Ansparphase versterben. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Beitragsrückgewähr der Rente zu vereinbaren.
Auch in der Auszahlungsphase ist eine Rentengarantiezeit oder Rente für Hinterbliebene möglich, allerdings senkt diese zusätzliche Sicherheit für den Todesfall die Höhe der Rente während des Bezugs der Rente ab.
Ist die Basisrente / Rürup-Rente kündbar?
Über die Basisrente / Rürup-Rente sollen Sie für die Rente direkt ab Rentenbeginn ebenso abgesichert sein wie durch die gesetzliche Versicherung oder ein Versorgungswerk. Daher hat der Gesetzgeber entschieden, dass Versicherungsnehmer diesen Vertrag nicht kündigen dürfen. Können oder möchten Sie sich die Beiträge für die Rente nicht mehr leisten, ist die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Alternativ bieten einige Anbieter die Weiterführung Ihrer Altersvorsorge zu einem Mindestbeitrag von 25 oder 50 Euro monatlich an.